Gabelstaplerfahrerausbildung
Die Eignung zum Führen von Flurfördermitteln wird in Deutschland nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) und DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGV bzw. BGG 925) geprüft und enthält eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Vor dem Einsatz im Betrieb kann außerdem die Ärztliche G25-Untersuchung, wie bei Berufskraftfahrern, Berufen der Regelung und Steuerung etc. auch, zur Prüfung der körperlichen Eignung verlangt werden.
Denn § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 sagt aus “Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen ... Personen nur beauftragen, die ... (2)für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.” (siehe weiter unten) Somit liegt es allein in der Entscheidung des Unternehmers. Die Untersuchung G25 dient ihm dabei als Art medizinische Absicherung und zur Entscheidungsfindung.
*****Derzeit nur jährliche Unterweisungen*****